Zum Schutz besonders vulnerabler Patient*innen gilt in den Heinrich Sengelmann Kliniken weiterhin die Maskenpflicht für Besuchende, obwohl die gesetzliche Regelung (§ 28b IfSG) am 07.04.2023 ausläuft.
Unser Restaurant ist leider weiterhin noch für externe Besuchende geschlossen.
Das hauseigene Schwimmbad und die Sporthalle stehen weiterhin exklusiv unseren Patient*innen zur Verfügung. Für externe Besuchende ist die Nutzung derzeit leider nicht möglich.
Damit folgen wir den Allgemeinverfügungen des Kreises Stormarn, um Patient*innen und unsere Mitarbeiterschaft maximal schützen zu können.
Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.